VDE-AR-N 4110 – Technische Anschlussregel Mittelspannung

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Die VDE-AR-N 4110, auch Technische Anschlussregel Mittelspannung oder TAR Mittelspannung genannt, definiert die technischen Anforderungen für Kundenanlagen am deutschen Mittelspannungsnetz. Sie betrifft die Planung, Errichtung, den Betrieb und wesentliche Änderungen von Bezugsanlagen, Erzeugungsanlagen, BESS, Mischanlagen, Ladeeinrichtungen und bestimmten netzparallel betriebenen Notstromaggregaten.

VDE-AR-N 4110 kurz zusammengefasst

  • Die VDE-AR-N 4110 bildet die technische Grundlage für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Mittelspannungsnetz.
  • Sie enthält unter anderem Vorgaben zu Spannung, Frequenz, Wirk- und Blindleistung, Netzschutz, Netzrückwirkungen, Kommunikation und Konformitätsnachweisen.
  • Bei Erzeugungs- und Mischanlagen koordiniert ein EZA-Regler typischerweise das Verhalten der angeschlossenen PV-Wechselrichter, BESS und weiteren Erzeugungseinheiten am Netzanschlusspunkt.
  • Zusätzlich zur Anschlussregel sind die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers und dessen projektspezifische Vorgaben zu beachten.

Welche Anforderungen enthält die VDE-AR-N 4110?

Die VDE-AR-N 4110 legt fest, wie sich eine Kundenanlage am Netzanschlusspunkt verhalten muss. Die Anforderungen betreffen sowohl den normalen Betrieb als auch definierte Netzstörungen. Dazu gehören zulässige Spannungs- und Frequenzbereiche, die statische Spannungshaltung, die Bereitstellung von Blindleistung sowie Vorgaben zur Wirkleistung und zu Leistungsgradienten.

Erzeugungsanlagen und BESS müssen abhängig von ihrer Ausführung auch bei bestimmten kurzzeitigen Spannungseinbrüchen mit dem Netz verbunden bleiben. Dieses als Fault Ride Through bezeichnete Verhalten soll verhindern, dass sich bei einem Netzfehler viele Erzeugungseinheiten gleichzeitig abschalten und die Störung dadurch verstärken.

Weitere Anforderungen betreffen den Netz- und Entkupplungsschutz, Netzrückwirkungen und Spannungsqualität sowie Mess-, Kommunikations- und Nachweisfunktionen. Welche Vorgaben im konkreten Projekt umzusetzen sind, hängt unter anderem von der Anlagenart, der Leistung, dem Netzanschlusspunkt und den Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers ab.

Zum Redaktionsstand September 2026 ist die Ausgabe VDE-AR-N 4110:2023-09 in Kraft. Sie gilt seit dem 1. September 2023. Der veröffentlichte Entwurf E VDE-AR-N 4110:2024-11 zur Novellierung der TAR Mittelspannung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht die geltende Fassung.

Welche Aufgabe übernimmt ein EZA-Regler?

Bei Erzeugungs- und Mischanlagen misst ein Erzeugungsanlagenregler, kurz EZA-Regler, typischerweise Wirkleistung, Blindleistung und Spannung am Netzanschlusspunkt. Er verarbeitet diese Messwerte zusammen mit den Vorgaben des Netzbetreibers und berechnet daraus Sollwerte für PV-Wechselrichter, BESS oder andere steuerbare Erzeugungseinheiten.

Dabei vergleicht der Regler die gemessenen Istwerte am Netzanschlusspunkt fortlaufend mit den vorgegebenen Sollwerten. Aus der Abweichung berechnet und verteilt er angepasste Vorgaben an die steuerbaren Einheiten, bis das geforderte Verhalten am Netzanschlusspunkt erreicht wird. Auf diese Weise entsteht ein geschlossener Regelkreis.

Zu den wesentlichen Aufgaben einer EZA-Regelung gehören:

  • die Einhaltung der vereinbarten Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt,
  • die Umsetzung der geforderten Blindleistungsregelung,
  • die Begrenzung vorgegebener Leistungsgradienten.

Eine Eigenverbrauchsoptimierung, ein allgemeines Energiemanagement oder die Verarbeitung von Redispatch-Vorgaben ist für sich genommen noch keine EZA-Regelung im Sinne der Technischen Anschlussregel. Ein gemeinsames System kann jedoch mehrere Funktionen übernehmen, sofern die Anforderungen und Nachweise für die EZA-Regelung eindeutig erfüllt werden.

Wo wird die Technische Anschlussregel angewendet?

Die VDE-AR-N 4110 ist insbesondere für Gewerbe- und Industrieanlagen relevant, die über eine eigene Mittelspannungsstation an das öffentliche Netz angeschlossen sind. Dazu gehören reine Bezugsanlagen ebenso wie PV-Anlagen, Windenergieanlagen, Blockheizkraftwerke und BESS.

Bei Mischanlagen treffen Erzeugung, Speicherung und Verbrauch hinter demselben Netzanschlusspunkt zusammen. Die Regelung muss dann das gemeinsame elektrische Verhalten der gesamten Kundenanlage berücksichtigen. Auch größere Ladeinfrastrukturen und bestimmte netzparallel betriebene Notstromaggregate können in den Anwendungsbereich fallen.

Nachweise, Grenzen und technische Voraussetzungen

Für Erzeugungsanlagen können abhängig von Leistung und Konfiguration Einheiten-, Komponenten- und Anlagenzertifikate sowie eine abschließende Konformitätserklärung erforderlich sein.

Die Ausgabe von 2023 enthält ein vereinfachtes Einzelnachweisverfahren für bestimmte Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 135 und 950 kW, bei denen das reguläre Verfahren aus Einheitenzertifizierung, Anlagenzertifizierung und abschließender Konformitätserklärung nicht angewendet werden kann. Für diese Anlagen kann nach dem Einzelnachweisverfahren ein Anlagenzertifikat C ausgestellt werden.

Die konkrete Nachweisführung muss frühzeitig mit dem Netzbetreiber, dem Anlagenplaner und gegebenenfalls einer Zertifizierungsstelle abgestimmt werden. Änderungen an Wechselrichtern, BESS, Transformatoren, Schutzsystemen, Messkonzepten oder Regelparametern können Auswirkungen auf Zertifikate und Konformitätsnachweise haben.

Die VDE-AR-N 4110 ersetzt nicht die Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Grundsätzlich behandelt die VDE-AR-N 4105 Anschlüsse in der Niederspannung, während die VDE-AR-N 4120 für Kundenanlagen am Hochspannungsnetz gilt. Bei einzelnen Anlagenkonfigurationen kann jedoch eine genauere Abgrenzung erforderlich sein.

Umsetzung der Netzanschlusspunktregelung mit EcoPhi

EcoPhi kann Messwerte am Netzanschlusspunkt erfassen, externe Netzbetreibervorgaben verarbeiten und Wirk- sowie Blindleistungssollwerte an PV-Wechselrichter, BESS und weitere steuerbare Einheiten weitergeben. Das Regelverhalten und relevante Betriebswerte können außerdem aufgezeichnet, visualisiert und für Auswertung, Nachweisführung und technische Dokumentation bereitgestellt werden.

Ob eine konkrete EcoPhi-Konfiguration die Anforderungen als EZA-Regler erfüllt, muss projektspezifisch geprüft und im vorgeschriebenen Zertifizierungs- und Konformitätsverfahren nachgewiesen werden. Die Umsetzung hängt insbesondere von den verfügbaren Geräteschnittstellen, den Regelmöglichkeiten der angeschlossenen Einheiten und den Vorgaben des Netzbetreibers ab.

Netzschutz, Entkupplungsschutz und Mittelspannungsschalttechnik sind nicht automatisch Bestandteil der beschriebenen EcoPhi-Regelung. Sie müssen als eigenständige Systeme entsprechend ausgelegt, umgesetzt und nachgewiesen werden.

Fazit: Grundlage für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Die VDE-AR-N 4110 schafft einheitliche technische Anforderungen für Kundenanlagen am deutschen Mittelspannungsnetz. Für Erzeugungsanlagen, BESS und Mischanlagen sind insbesondere das Verhalten am Netzanschlusspunkt, die EZA-Regelung und die erforderlichen Konformitätsnachweise entscheidend. Die konkrete Umsetzung muss stets mit den zusätzlichen Vorgaben des Netzbetreibers abgestimmt werden.

Häufige Fragen zur VDE-AR-N 4110

Für welche Anlagen gilt die VDE-AR-N 4110?

Sie gilt grundsätzlich für Kundenanlagen, deren Netzanschlusspunkt im Mittelspannungsnetz liegt. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich nach Anlagenart und Konfiguration.

Was ist der Unterschied zwischen VDE-AR-N 4105, 4110 und 4120?

Die Regeln unterscheiden sich grundsätzlich nach der Spannungsebene des Netzanschlusses. Die VDE-AR-N 4105 betrifft die Niederspannung, die VDE-AR-N 4110 die Mittelspannung und die VDE-AR-N 4120 die Hochspannung.

Ist für jede Anlage ein Anlagenzertifikat erforderlich?

Nein. Die erforderlichen Nachweise hängen von der Art, Leistung und Konfiguration der Anlage sowie vom Netzanschluss ab. Die konkrete Nachweisführung sollte frühzeitig mit dem Netzbetreiber und einer geeigneten Zertifizierungsstelle geklärt werden.

Kann ein EMS gleichzeitig als EZA-Regler eingesetzt werden?

Ein EMS kann EZA-Regelfunktionen technisch integrieren. Dafür muss das System jedoch die erforderlichen Mess-, Regelungs- und Schnittstellenfunktionen erfüllen und seine Eignung im projektspezifisch vorgeschriebenen Nachweisverfahren belegen.

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