Block Contracts sind Verträge im Stromhandel über einen definierten Leistungs- beziehungsweise Energieblock für festgelegte Lieferzeiten. Sie dienen dazu, Beschaffung oder Vermarktung planbarer zu machen und gegebenenfalls Preise im Voraus abzusichern. Der Begriff wird nicht überall einheitlich verwendet: Entscheidend sind das vereinbarte Lieferprofil, die Preisregelung und die physische oder finanzielle Abwicklung.
Block Contracts auf einen Blick
• Base-Blöcke umfassen eine gleichmäßige Leistung über alle Stunden eines Lieferzeitraums; Peak-Blöcke beziehen sich auf festgelegte Tagesstunden.
• Physische Lieferverpflichtungen können je nach Vertrag durch eigene Erzeugung, Batteriespeicher oder zugekaufte Strommengen erfüllt werden.
• Ob ein Block physisch geliefert oder finanziell abgerechnet wird, hängt vom vereinbarten Produkt ab.
Wie funktionieren Block Contracts?
Die Vertragsparteien vereinbaren Marktgebiet, Lieferzeitraum, Leistungsprofil, Preis beziehungsweise Preisformel und Abwicklungsart. Bei Base-Produkten bleibt die Leistung über den gesamten Zeitraum konstant. Peak-Produkte decken definierte Tagesstunden ab; welche Stunden und Wochentage dazugehören, hängt vom Produkt ab. Zusätzlich sind individuell vereinbarte Lieferfenster möglich.
Vereinfachtes Beispiel: Ein physischer Vertrag über konstant 1 MW von 18 bis 22 Uhr an einem Tag umfasst 4 MWh. Bei einem Festpreis von 100 €/MWh beträgt der Vertragswert 400 € vor weiteren Kosten. Die 400 € entsprechen dem vereinbarten Entgelt für die Strommenge, nicht dem Gewinn. Beschaffungs- beziehungsweise Erzeugungskosten und weitere Kosten sind noch nicht berücksichtigt; beim Einsatz eines Batteriespeichers kommen unter anderem Speicherverluste hinzu.
Die Lieferung muss das vereinbarte zeitliche Profil erfüllen. Eine insgesamt passende Energiemenge genügt nicht, wenn sie in den falschen Intervallen bereitgestellt wird. Erfolgt die Erfüllung aus einem Anlagenportfolio, übersetzt die Betriebsplanung die Lieferverpflichtung in entsprechende Anlagenfahrpläne.
Nicht jedes Blockprodukt verlangt eine physische Lieferung. Finanziell abgewickelte Stromterminkontrakte gleichen Preisunterschiede gegenüber einem Referenzpreis aus. Sie erzeugen für sich genommen keinen Anlagenfahrplan.
Abgrenzung zum Blockgebot
Ein Blockgebot verknüpft mehrere Lieferintervalle innerhalb einer Börsenorder. Klassische Blockgebote werden vollständig angenommen oder abgelehnt; andere Varianten erlauben eine anteilige Annahme. Diese Ausführungsbedingungen gelten für den jeweiligen Ordertyp und sind keine allgemeine Eigenschaft aller Block Contracts.
Wo werden Lieferblöcke eingesetzt?
• Strombeschaffung: Gewerbe- und Industrieunternehmen können vorhersehbare Verbrauchsanteile über passende Lieferblöcke abdecken. Abweichender Bedarf muss zusätzlich beschafft oder vermarktet werden.
• Erzeugungsvermarktung: Erzeuger und Vermarkter können Mengen im Voraus verkaufen und damit einen Teil ihrer Erlöse absichern.
• Batteriespeicherbetrieb: Battery Energy Storage Systems (BESS) können beispielsweise einen Abendblock bedienen, sofern rechtzeitig ausreichend Energie geladen wurde und die erforderliche Leistung verfügbar ist.
Welche Risiken und technischen Voraussetzungen sind zu beachten?
Ein Festpreis erhöht die Kalkulierbarkeit des vereinbarten Blocks, garantiert aber weder niedrigere Gesamtkosten noch einen wirtschaftlichen Speicherbetrieb. Nachträgliche Mengenanpassungen können zusätzliche Kosten verursachen. Bei einer variablen Preisformel hängt die Absicherung von deren Ausgestaltung ab.
Soll der Beispielblock vollständig aus dem Batteriespeicher geliefert werden, muss dieser über vier Stunden konstant 1 MW und insgesamt 4 MWh am vereinbarten Lieferpunkt bereitstellen können. Dafür sind Ladezustand, nutzbare Energie, Entladeleistung und verfügbare Netzanschlusskapazität gemeinsam zu prüfen. Eine Nennkapazität von 4 MWh reicht dafür nicht automatisch aus: Entladeverluste, Hilfsverbrauch und Betriebsreserven sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Die Betriebsplanung muss auch ausreichende Ladezeit und Ladeleistung vor Lieferbeginn sicherstellen. Bei der Kombination mehrerer Anwendungen im Multi-Market-Ansatz stehen bereits gebundene Energie und Leistung nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Zusätzlicher Intraday-Handel darf verbleibende Lieferverpflichtungen nicht gefährden.
Für die lokale Umsetzung werden zeitlich eindeutige Fahrpläne, geeignete Messwerte am relevanten Messpunkt und steuerbare Anlagen benötigt. Betriebsgrenzen und das Verhalten bei Kommunikationsausfällen müssen festgelegt sein.
Wie unterstützt EcoPhi die Fahrplanumsetzung?
EcoPhi kann bei geeigneter Integration physische Lieferfahrpläne lokal umsetzen sowie Leistungen, Energiemengen und den Ladezustand angeschlossener Batteriespeicher überwachen. Das EMS (Energiemanagementsystem) übernimmt dabei die technische Umsetzung der vorgegebenen Steuerungsaufgabe.
Die Fahrplananbindung und Steuerungslogik sind integrations- beziehungsweise projektspezifisch; sie setzen passende Schnittstellen, ein abgestimmtes Messkonzept und vereinbarte Steuerungsfunktionen voraus. Zusätzliche Engineering-Leistungen können erforderlich sein. Vertragsabschluss, Beschaffung fehlender Mengen und Handelsabrechnung bleiben beim zuständigen Marktakteur.
Block Contracts zusammengefasst
Block Contracts strukturieren Strommengen und Preise für definierte Zeiträume. Für Batteriespeicher ist entscheidend, welche physischen Verpflichtungen daraus entstehen und ob diese über das gesamte Lieferfenster erfüllbar sind. EcoPhi kann die lokale Fahrplanumsetzung und Überwachung technisch unterstützen.
Häufige Fragen zu Block Contracts
Haben Block Contracts immer einen festen Preis?
Nein. Möglich sind Festpreise oder vereinbarte Preisformeln. Umfang und Wirkung der Preisabsicherung hängen von der jeweiligen Regelung ab.
Muss ein Lieferblock aus einer einzigen Anlage stammen?
Nicht grundsätzlich. Soweit der Vertrag es zulässt, können mehrere Erzeuger, Batteriespeicher und zugekaufte Mengen gemeinsam zur Erfüllung beitragen.
Sind Block Contracts dasselbe wie Regelenergie?
Nein. Regelenergie dient dem Ausgleich kurzfristiger Ungleichgewichte im Stromsystem. Ein Lieferblock beschreibt zunächst eine vereinbarte Strommenge mit zeitlichem Profil und begründet allein keine Teilnahme am Regelenergiemarkt.
