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AgNes steht für Allgemeine Netzentgeltesystematik. Mit diesem Verfahren entwickelt die Bundesnetzagentur die Regeln zur Verteilung und Abrechnung der Stromnetzkosten in Deutschland weiter. Betroffen sind Verbraucher, Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher. Es geht um Netzentgelte, nicht um Börsenstrompreise oder die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

AgNes auf einen Blick

  • Für größere Verbraucher soll eine jährlich bestellte Leistung zur Grundlage der Kapazitätsabrechnung werden.
  • Lastspitzenkappung bleibt relevant, muss wirtschaftlich aber anders bewertet werden.
  • Netzentgelte sollen grundsätzlich ab 2029 nach der neuen Systematik gebildet und abgerechnet werden. Ausnahmen und Übergangsregeln sind zu berücksichtigen.

Wie soll die neue Netzentgeltsystematik funktionieren?

Ein zentrales Element ist die Bestellkapazität: Verbraucher bestellen für das Abrechnungsjahr einen Leistungswert in Kilowatt, auf dessen Grundlage das Kapazitätsentgelt berechnet wird. Dieses Modell ist für Entnahmestellen oberhalb der Niederspannung sowie in Niederspannung mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresbezug vorgesehen.

Für bestehende Anschlüsse sieht der Entwurf mindestens 10 Prozent der Jahreshöchstlast des der Bestellung vorausgegangenen Jahres und höchstens die vertragliche Netzanschlusskapazität vor. Für neue Anschlüsse gelten Sonderregeln.

Hinzu kommen zwei Arbeitspreise. Für Energiemengen innerhalb der Bestellkapazität gilt AP1. Nur die darüber hinaus bezogene Energiemenge wird mit dem höheren AP2 abgerechnet. Eine Überschreitung erhöht damit nicht automatisch die Kapazitätsabrechnung für das gesamte Jahr.

Vereinfachtes Beispiel: Bei 100 kW Bestellkapazität und einem konstanten Bezug von 120 kW über 15 Minuten werden insgesamt 30 kWh bezogen. Davon entfallen 25 kWh auf AP1 und 5 kWh auf AP2.

Auch Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher sollen Finanzierungsbeiträge leisten. Rein netzgekoppelte Speicher sollen ein jährliches Kapazitätsentgelt auf ihre vertragliche Netzanschlusskapazität zahlen. Anlagengekoppelte Speicher werden grundsätzlich gemeinsam mit der zugehörigen Verbrauchs- oder Erzeugungsanlage betrachtet. Übergangs- und Befreiungsregelungen sind gesondert zu prüfen.

Für bestimmte Speicher und Erzeugungsanlagen sind später zusätzlich zeitlich und regional variable Netzentgelte vorgesehen. Ihre konkrete Ausgestaltung erfordert weitere Festlegungen.

Was bedeutet AgNes für Gewerbe und Industrie?

Aus dem Entwurfsmodell ergeben sich neue Bewertungsfragen für das Energiemanagement:

  • Kapazitätsplanung: Unternehmen können anhand ihrer Lastgänge vergleichen, welche Bestellkapazität zu ihrem erwarteten Verbrauch passt.
  • Lastspitzenkappung: Batteriespeicher und flexible Verbraucher können Überschreitungsenergie begrenzen, wenn die vermiedenen Entgelte den Einsatz rechtfertigen.
  • Ladeplanung: Das Laden von Speichern oder Fahrzeugen lässt sich unter Berücksichtigung von Beschaffungskosten und Netzentgelten planen.

Eine gelegentliche Überschreitung könnte rechnerisch günstiger sein als dauerhaft mehr Kapazität zu bestellen. Die technisch vereinbarte Anschlussgrenze bleibt trotzdem verbindlich.

Welche Daten und Grenzen sind entscheidend?

Für belastbare Berechnungen werden zeitlich aufgelöste Lastgänge, die jeweiligen Tarifparameter und Informationen über verfügbare Flexibilität benötigt. Eine aktive Steuerung erfordert zusätzlich aktuelle Messwerte, geeignete Geräteschnittstellen und definierte Betriebsgrenzen.

Ein niedriger Börsenpreis bedeutet nicht automatisch niedrige Gesamtkosten. Neben der Beschaffung sind Netzentgelte, Speicherverluste, Batteriealterung und mögliche Kosten einer Lastverschiebung zu berücksichtigen. Wirtschaftlichkeitsrechnungen sollten AgNes vorerst als Szenario behandeln, nicht als bereits geltende Tarifstruktur.

Wie kann EcoPhi unterstützen?

EcoPhi kann Lastgänge und Leistungsflüsse überwachen sowie Batteriespeicher und flexible Verbraucher innerhalb technischer Grenzen koordinieren. Die Steuerungsmöglichkeiten hängen von den Geräteschnittstellen und der Projektkonfiguration ab.

Eine Anpassung an künftige AgNes-Tarife benötigt endgültige Preisregeln, passende Messdaten und entsprechend konfigurierte Optimierungslogik. EcoPhi ersetzt weder die Kapazitätsvereinbarung mit dem Netzbetreiber noch dessen Netzentgeltabrechnung. Allgemeine Funktionen eines Energiemanagementsystems (EMS) begründen keine pauschale „AgNes-Konformität“.

AgNes zusammengefasst

AgNes könnte verändern, wie Unternehmen Netzbezug und Flexibilität wirtschaftlich bewerten. Entscheidend wäre das Zusammenspiel aus Bestellkapazität, Überschreitungsenergie und den Kosten des Anlagenbetriebs. Die endgültigen Regeln bleiben abzuwarten.

Häufige Fragen zu AgNes

Ist die Bestellkapazität die Speichergröße?

Nein. Sie bezeichnet eine elektrische Leistung in Kilowatt. Die Energiespeicherkapazität einer Batterie wird dagegen in Kilowattstunden angegeben.

Werden Netzentgelte durch AgNes automatisch günstiger?

Nein. Die Auswirkungen hängen unter anderem vom Lastprofil, dem Netzgebiet, dem Anlagenmodell und den endgültigen Preisen ab.

Benötigt jedes Unternehmen dafür einen Batteriespeicher?

Nein. Auch angepasste Betriebszeiten oder gesteuertes Laden können Flexibilität bereitstellen. Ob ein Speicher wirtschaftlich sinnvoll ist, muss separat berechnet werden.

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