Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung beziehungsweise wirtschaftliche Zuordnung erneuerbarer Energie auf mehrere Teilnehmer. Dabei wird beispielsweise der Strom einer PV-Anlage anhand definierter Regeln Haushalten, Gewerbebetrieben oder kommunalen Einrichtungen zugeordnet. Die Teilnehmer müssen sich nicht zwingend hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden, sofern das jeweilige nationale Marktmodell eine netzbasierte Zuordnung zwischen den betreffenden Messpunkten zulässt.
Energy Sharing im Überblick
- Es ermöglicht mehreren Teilnehmern, erneuerbaren Strom aus einer gemeinsamen oder zugeordneten Erzeugungsanlage zu nutzen.
- Zeitlich aufgelöste Messwerte und festgelegte Verteilungsschlüssel bestimmen, welche Energiemenge welchem Teilnehmer zugeordnet wird.
- Erzeugungsmengen, die den zeitgleichen zuordenbaren Verbrauch übersteigen, sowie der verbleibende Strombedarf müssen über Liefer-, Einspeise- oder Vermarktungsverträge abgewickelt werden.
- Die zulässigen Teilnehmer, Marktrollen, Abrechnungsverfahren und Kostenbestandteile hängen vom jeweiligen nationalen Rechts- und Marktmodell ab.
Wie funktioniert Energy Sharing?
Beim Energy Sharing werden die Erzeugungsmengen einer oder mehrerer erneuerbarer Energieanlagen innerhalb festgelegter Zeitintervalle mit den Verbrauchswerten der Teilnehmer abgeglichen. Dafür müssen Erzeugungsanlagen, Teilnehmer und Messpunkte eindeutig identifiziert sein. Geeignete Zähler stellen die erforderlichen zeitlich aufgelösten Messwerte bereit.
Ein Verteilungsmodell legt fest, welcher Anteil der verfügbaren Erzeugung welchem Teilnehmer zugeordnet wird. Bei einem statischen Verteilungsschlüssel erhalten die Teilnehmer feste prozentuale Anteile. Dynamische Verteilungsschlüssel berücksichtigen dagegen beispielsweise den tatsächlichen Verbrauch im jeweiligen Zeitintervall. Dadurch kann die verfügbare Erzeugung bevorzugt den Teilnehmern zugeordnet werden, die zeitgleich Strom benötigen.
Die Zuordnung ist bilanzieller und wirtschaftlicher Natur. Physikalisch folgt der Strom den elektrischen Eigenschaften des Netzes und kann nicht gezielt zu einem bestimmten Teilnehmer geleitet werden. Das Abrechnungssystem berücksichtigt jedoch, welcher Anteil des gemessenen Verbrauchs durch die gemeinsam genutzte Erzeugung gedeckt wurde.
Übersteigt die Erzeugung den zeitgleichen zuordenbaren Verbrauch der Teilnehmer, entsteht ein Überschuss. Dieser kann je nach technischem und regulatorischem Modell gespeichert, eingespeist oder vermarktet werden. Reicht die zugeordnete Erzeugung nicht aus, wird der verbleibende Bedarf als Reststrom über einen Stromliefervertrag gedeckt.
Typische Anwendungsfälle für Energy Sharing
Es kann in unterschiedlichen Teilnehmerstrukturen umgesetzt werden:
- Mehrere Haushalte nutzen rechnerisch den Strom einer gemeinsamen PV-Anlage, obwohl sie über eigene Netzanschlüsse und Zähler verfügen.
- Gewerbebetriebe innerhalb eines räumlich zusammenhängenden Gebiets teilen die Erzeugung einer oder mehrerer erneuerbarer Energieanlagen.
- Kommunale Einrichtungen wie Schulen, Verwaltungsgebäude oder Sporthallen werden einem gemeinsamen Erzeugungsportfolio zugeordnet.
- Unternehmen mit mehreren Standorten ordnen lokal oder regional erzeugten Strom nach den Regeln des jeweiligen Marktmodells verschiedenen Verbrauchsstellen zu.
Energy Sharing bezeichnet den Vorgang der energiewirtschaftlichen Zuordnung, während eine Energiegemeinschaft eine organisatorische oder rechtliche Struktur der beteiligten Akteure beschreibt. Energy Sharing kann eine Funktion einer solchen Gemeinschaft sein, ist aber nicht grundsätzlich an diese Organisationsform gebunden.
Nutzen, Grenzen und technische Voraussetzungen
Energy Sharing kann den bilanziellen Eigenverbrauch erneuerbarer Energie über einzelne Gebäude oder Netzanschlusspunkte hinaus erweitern. Teilnehmer ohne eigene geeignete Erzeugungsfläche können dadurch an einer gemeinsamen Anlage beteiligt werden. In Verbindung mit passenden Preissignalen, flexiblen Verbrauchern oder BESS kann Energy Sharing außerdem dazu beitragen, den Verbrauch zeitlich stärker an die lokale Erzeugung anzupassen.
Der wirtschaftliche Nutzen hängt von der zeitlichen Übereinstimmung zwischen Erzeugung und Verbrauch, dem gewählten Verteilungsschlüssel sowie den geltenden Preis- und Abrechnungsregeln ab. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und weitere Kosten können auch für zugeordnete Energiemengen anfallen. Ihre konkrete Behandlung unterscheidet sich zwischen Ländern und Marktmodellen.
Für die technische Umsetzung werden insbesondere zeitlich synchronisierte Messwerte, eindeutige Messpunkt- und Teilnehmerzuordnungen sowie eine verlässliche Datenübertragung benötigt. Zusätzlich müssen Regeln für den Verteilungsschlüssel, die Reststromversorgung, die Behandlung von Überschüssen und mögliche Änderungen im Teilnehmerkreis festgelegt werden.
Energy Sharing ist von einer Kundenanlage oder einer privaten Direktleitung abzugrenzen. Bei der netzbasierten Variante wird das öffentliche Stromnetz genutzt. Eine Kundenanlage oder Direktleitung kann dagegen eine physische Versorgung innerhalb einer räumlich und elektrisch abgegrenzten Infrastruktur ermöglichen.
Wie unterstützt EcoPhi Energy Sharing?
EcoPhi kann Erzeugungs- und Verbrauchsdaten verschiedener Anlagen, Teilnehmer oder Standorte erfassen und in einer gemeinsamen Datenstruktur zusammenführen. Die aufbereiteten Messwerte können für Visualisierungen und als Datengrundlage für Zuordnungsberechnungen oder externe Abrechnungssysteme bereitgestellt werden. Die rechts- und marktmodellkonforme Zuordnung und Abrechnung erfolgt über die dafür vorgesehenen Systeme und Marktrollen.
Ein EMS kann zusätzlich BESS und flexible Verbraucher steuern. Dadurch lassen sich Erzeugungsüberschüsse zeitlich verschieben oder Verbrauchsprozesse stärker an die verfügbare erneuerbare Energie anpassen. EcoPhi stellt hierfür technische Monitoring-, Datenverarbeitungs-, Kommunikations- und Steuerungsfunktionen bereit. EcoPhi ersetzt jedoch weder Energieversorger und Messstellenbetreiber noch Bilanzkreisverantwortliche oder andere erforderliche Marktrollen. Die konkrete Umsetzung hängt von den verfügbaren Geräteschnittstellen und den Vorgaben des jeweiligen Marktmodells ab.
Energy Sharing zusammengefasst
Energy Sharing ermöglicht die wirtschaftliche Zuordnung erneuerbarer Erzeugung zu mehreren Teilnehmern. Dafür werden zeitlich aufgelöste Messwerte, eindeutige Teilnehmer- und Messpunktzuordnungen sowie definierte Verteilungsregeln benötigt. Die konkrete Abwicklung richtet sich nach dem jeweiligen nationalen Markt- und Rechtsrahmen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn die gemeinsame Erzeugung nicht ausreicht?
Der nicht gedeckte Verbrauch muss über einen Stromliefervertrag bezogen werden. Wie Energy-Sharing-Mengen und Reststrom auf der Abrechnung dargestellt werden, hängt vom jeweiligen Marktmodell ab.
Was ist der Unterschied zwischen Energy Sharing und einer Energiegemeinschaft?
Energy Sharing beschreibt die Zuordnung von Energiemengen zwischen mehreren Teilnehmern. Eine Energiegemeinschaft ist dagegen eine organisatorische oder rechtliche Struktur, innerhalb der Energy Sharing stattfinden kann.
Können BESS in Energy Sharing eingebunden werden?
Ein BESS kann Erzeugungsüberschüsse aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt bereitstellen. Ob und wie zwischengespeicherte Energie den Teilnehmern zugeordnet werden darf, richtet sich nach den geltenden Bilanzierungs-, Herkunftsnachweis- und Marktregeln.
Ist ein EMS für Energy Sharing erforderlich?
Ein EMS ist nicht in jedem Modell zwingend vorgeschrieben. Bei mehreren Anlagen, BESS oder flexiblen Verbrauchern kann es jedoch die Messwerterfassung, Datenbereitstellung und betriebliche Optimierung übernehmen.
