Was ist ein Messkonzept?
Ein Messkonzept beschreibt, an welchen Stellen eines Energiesystems welche Strommengen gemessen werden und wie die Messwerte energiewirtschaftlich zugeordnet und abgerechnet werden. Es legt dafür Zählerpositionen, Zählrichtungen und die elektrische Verschaltung fest. Dadurch lassen sich unter anderem Netzbezug, Netzeinspeisung, Erzeugung, Eigenverbrauch sowie Energiemengen von Batteriespeichersystemen (BESS) und einzelnen Verbrauchern voneinander abgrenzen.
Messkonzepte auf einen Blick
- Ein Messkonzept bildet die Grundlage für die korrekte Zuordnung und Abrechnung von Strommengen.
- Die erforderliche Zähleranordnung hängt von der Anlagenkonfiguration, dem Vermarktungsmodell und den regulatorischen Anforderungen ab.
- Abrechnungszähler und zusätzliche Betriebszähler für Monitoring oder EMS-Steuerung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
- Das Messkonzept muss projektspezifisch ausgewählt und mit den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers sowie den Prozessen des Messstellenbetreibers abgestimmt werden.
Wie funktioniert ein Messkonzept?
Ein Messkonzept definiert, welche Energiemengen direkt erfasst und welche aus mehreren Messwerten berechnet werden. Ein Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt kann beispielsweise Netzbezug und Netzeinspeisung getrennt erfassen. Die Erzeugung oder der Verbrauch einzelner Anlagen wird bei Bedarf über weitere Zähler gemessen.
Entscheidend ist nicht nur die Anzahl der Zähler, sondern auch deren Position und Verschaltung. Bei einer Kaskadenmessung werden mehrere Zähler in einer festgelegten Anordnung miteinander kombiniert. Je nach Zähleranordnung und Abrechnungslogik lassen sich aus den einzelnen Messwerten oder deren Differenzen beispielsweise der Verbrauch einer Wärmepumpe und der allgemeine Gebäudeverbrauch voneinander abgrenzen.
Messkonzepte betreffen primär die abrechnungsrelevante Messung. Für das Anlagenmonitoring oder die Regelung durch ein EMS können zusätzliche Betriebszähler erforderlich sein. Diese können Messwerte in kürzeren Zeitabständen sowie momentane Leistungswerte bereitstellen und gezielt einzelne Anlagen oder Verbraucher erfassen. Sie gehören jedoch nicht automatisch zur offiziellen Abrechnungsmessung.
Ein Erzeugungszähler ist nicht bei jeder PV-Anlage erforderlich. Ob er benötigt wird, hängt unter anderem von der Anlagenkonfiguration, der vorgesehenen Abrechnung und den geltenden regulatorischen Anforderungen ab.
Welche Messkonzepte werden typischerweise eingesetzt?
Überschusseinspeisung: Ein Zweirichtungszähler am Netzanschlusspunkt erfasst den Strombezug aus dem Netz und die überschüssige PV-Einspeisung. Der direkt vor Ort verbrauchte PV-Strom wird dabei in der Regel nicht als eigene Abrechnungsgröße gemessen, sondern kann – sofern die Erzeugung separat erfasst wird – rechnerisch bestimmt werden.
Volleinspeisung: Der erzeugte PV-Strom ist – abgesehen vom technischen Eigenbedarf der Anlage – vollständig zur Einspeisung in das öffentliche Netz vorgesehen. Die abrechnungsrelevante Einspeisemenge wird am entsprechenden Messpunkt erfasst. Ein möglicher Netzbezug der Anlage wird separat oder über ein zusätzliches Bezugszählwerk gemessen.
Kaskadenmessung: Mehrere Zähler grenzen unterschiedliche Verbraucher und Erzeuger voneinander ab. Das betrifft beispielsweise PV-Anlagen, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur oder allgemeine Gebäudelasten. Welche Energiemengen direkt oder rechnerisch bestimmt werden können, hängt von der konkreten Zähleranordnung ab.
PV mit BESS: Das Messkonzept muss die relevanten Lade- und Entlademengen nachvollziehbar abbilden. Dies ist besonders wichtig, wenn Strom aus unterschiedlichen Quellen gespeichert wird oder Förder-, Umlage- und Netzentgeltregelungen berücksichtigt werden müssen.
Weitere Varianten kommen bei Mieterstrom, gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung, Direktvermarktung oder mehreren Erzeugungsanlagen zum Einsatz.
Nutzen, Grenzen und technische Voraussetzungen
Ein geeignetes Messkonzept ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Energiemengen und schafft damit die Grundlage für Abrechnung, Bilanzierung und gegebenenfalls Vermarktung. Fehlerhafte Zählerpositionen oder Zählrichtungen können dagegen zu unplausiblen Messwerten und einer falschen energiewirtschaftlichen Zuordnung führen.
In Deutschland sind Messkonzepte nicht vollständig vereinheitlicht. Die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben bestimmen, welche Strommengen für Abrechnung, Förderung und Marktprozesse voneinander abgegrenzt werden müssen. Konkrete Standardvarianten veröffentlichen häufig die jeweiligen Verteilnetzbetreiber oder Branchenverbände. Zusätzlich gelten die Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers. Das passende Messkonzept muss deshalb projektspezifisch ausgewählt und abgestimmt werden.
Ein intelligentes Messsystem ersetzt das Messkonzept nicht. Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway für die sichere Kommunikation. Für eine aktive Anlagensteuerung sind zusätzlich eine geeignete Steuerungseinrichtung, steuerbare Anlagenkomponenten und entsprechende Kommunikationsschnittstellen erforderlich.
Wie unterstützt EcoPhi die Messwerterfassung?
EcoPhi kann geeignete Abrechnungszähler und zusätzliche Betriebszähler auslesen, sofern eine technisch nutzbare Schnittstelle, eine ausreichende Datenbereitstellung und die erforderliche Zugriffsberechtigung vorhanden sind. Die Messwerte können zusammengeführt, visualisiert und für Monitoring, Auswertungen sowie EMS-Funktionen genutzt werden.
Die für eine Regelung benötigten Messpunkte können von den offiziellen Abrechnungsmesspunkten abweichen. EcoPhi ersetzt weder eichrechtskonforme Abrechnungszähler noch die Prüfung des Messkonzepts durch die zuständigen Marktpartner. Die konkrete Umsetzung hängt von den verfügbaren Datenwegen, Schnittstellen und zeitlichen Auflösungen ab. Je nach Projekt können zusätzliche Integrations- oder Engineering-Leistungen erforderlich sein.
Messkonzepte zusammengefasst
Ein Messkonzept legt die Messpunkte und Zähleranordnung für die energiewirtschaftliche Zuordnung von Strommengen fest. Seine konkrete Ausführung hängt vom Anlagenaufbau, dem Abrechnungsmodell und den Vorgaben der zuständigen Marktpartner ab.
Häufig gestellte Fragen
Ist bei jeder PV-Anlage ein Erzeugungszähler erforderlich?
Nein. Die Notwendigkeit hängt von der Anlagenkonfiguration, der Abrechnung und den regulatorischen Anforderungen ab.
Was ist der Unterschied zwischen Abrechnungszähler und Betriebszähler?
Ein Abrechnungszähler liefert Messwerte für die energiewirtschaftliche Abrechnung und die dazugehörigen Marktprozesse. Ein Betriebszähler dient vor allem dem Monitoring, der Analyse oder der Anlagensteuerung und kann zusätzlich momentane Leistungswerte bereitstellen.
Ersetzt ein Smart Meter das Messkonzept?
Nein. Ein intelligentes Messsystem erweitert die Mess- und Kommunikationsfunktionen. Die erforderlichen Messpunkte und deren Verschaltung müssen weiterhin durch ein Messkonzept festgelegt werden.
Wer legt das Messkonzept fest und wer prüft es?
Der Anlagenbetreiber wählt beziehungsweise beantragt ein geeignetes Messkonzept. Der zuständige Netzbetreiber prüft, ob es mit den energiewirtschaftlichen und technischen Vorgaben vereinbar ist. Der Messstellenbetreiber wird einbezogen, wenn es um Bereitstellung, Einbau und Betrieb der abrechnungsrelevanten Messeinrichtungen geht.
